Unter Umständen hast du auch die Möglichkeit, dir die Finanzierung deines Schüleraustauschs durch BAföG zu erleichtern. Das ist ein monatlicher Zuschuss vom Staat, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem festgelegten Bedarfssatz für Schüler, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Du kannst mit maximal 632 € pro Monat gefördert werden (Stand: 2023). Den Höchstsatz bekommen aber nur wenige Austauschschüler, da bei der Berechnung die Einkommen der Eltern sowie Kindergeld mit einbezogen werden.
TIPP: Zusätzlich kannst du beim BAföG einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von 500 € für Europa und 1.000 € für Übersee-Ziele beantragen (Stand: 2023).
In jedem Fall solltest du möglichst frühzeitig einen Antrag stellen, da das Prozedere mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden ist und entsprechend lange dauern kann. Den BAföG-Antrag musst du bei dem für dich zuständigen Auslandsamt beantragen. Weitere Infos zum Auslands-BAföG findest du hier.
Bildungskredit: Finanzierungsmöglichkeit ab 18 Jahren
Wenn du bei Antritt deines Austauschjahres bereits 18 bist, kannst du unter Umständen auch den sog. Bildungskredit zur Finanzierung deines Austausches beantragen. Im Gegensatz zum BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern gewährt. Der Kredit beläuft sich maximal auf 7.200 € (Stand: 2023) und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Der Zinssatz ist relativ niedrig (in der Regel zwischen 1 und 2 Prozent) und die Rückzahlung erfolgt erst vier Jahre später - ebenfalls in monatlichen Raten. Weitere Infos zum Bildungskredit findest du hier.